4. April 2023 / Aktueller Hinweis

Frist für Geld aus dem Stärkungspakt NRW wird in Gütersloh verlängert

Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur können bis zum 31. Mai Anträge stellen

Veröffentlicht am 4. April 2023 um 11:13 Uhr von JR

Bis zum 31. Mai können Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur wie Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, usw. noch einen Antrag auf Geld aus dem "Stärkungspaket NRW gegen Armut" stellen. Alle Infos dazu bekommt ihr hier.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

Gaspreise, Strompreise, Lebensmittel: Seit Beginn des Ukraine-Krieges ist das Leben in vielen Bereichen teurer geworden. Davon betroffen ist auch die sogenannte soziale Infrastruktur. Um diese zu unterstützen hat die Stadt Gütersloh aus dem „Stärkungspakt NRW gegen Armut“ rund 500.000 Euro bekommen. Das Geld ist als Hilfeleistung zum Ausgleich krisenbedingt anfallender Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastruktur in diesem Jahr gedacht. Bisher fiel die Nachfrage nach der finanziellen Unterstützung bei der Stadt Gütersloh eher verhalten aus, deshalb ruft der Fachbereich Soziales die Einrichtungen nochmals ausdrücklich dazu auf, Anträge für die Finanzhilfe des Landes zu stellen. Die Antragsfrist wurde dafür bis zum 31. Mai verlängert und Förderinformationen geschärft.

„Möglicherweise liegt die bisherige Zurückhaltung an den unklaren Rahmenbedingungen. Hier hat das Land aber reagiert und nachgebessert, auch über Klarstellungen in einer detaillierten FAQ-Liste. Besonders zur Umsetzung hatten sich durch die Einrichtungen Fragen ergeben“, erklärt Roland Thiesbrummel, Fachbereichsleiter Soziales bei der Stadt Gütersloh. Einrichtungen, die Gelder in Anspruch nehmen möchten, erreichen den städtischen Fachbereich Soziales per E-Mail an staerkungspaketnrw@guetersloh.de.

Anträge stellen können z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Menschen, medizinische Versorgungsangebote für Menschen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Stadtteilen. 
Gedacht sind die Mittel vor allem als Beitrag zu gestiegenen Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebes wie zum Beispiel Mieten, Strom- und Heizkosten. Das Land NRW teilt außerdem jetzt mit, dass es die geforderten Informationen nachgeschärft hat, insbesondere hinsichtlich der kritisierten fehlenden Finanzierungsmöglichkeit zusätzlicher Personalstellen. Es weist aber nochmals darauf hin, dass es sich immer um krisenbedingt anfallende Mehrausgaben in diesem Jahr handeln muss. Ohne die zeitliche Festlegung dürfen die Mittel aus dem Landeshaushalt nicht freigegeben werden.

„Angesichts der aktuell steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme der Einrichtungen, sind diese auch vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Stadt Gütersloh freut sich, die Einrichtungen über die Initiative des Landes unterstützen zu können, damit sie ihre notwendige und wertvolle Arbeit in der sozialen Infrastruktur unserer Stadt aufrechterhalten. Nutzen Sie die finanzielle Hilfe und stellen Sie einen Antrag“, so der Aufruf von Henning Matthes, Beigeordneter für den Bereich Soziales bei der Stadt Gütersloh.

Fragen richten Interessierte per E-Mail an staerkungspaketnrw@guetersloh.de oder melden sich telefonisch über 05241/82-2756 und werden im Anschluss vom städtischen Fachbereich Soziales kontaktiert. Die aktualisierten Informationen mit konkreten Beispielen und den nötigen Formularen finden Interessierte gebündelt unter www.stadt.gt/staerkungspakt.

Quelle: Stadt Gütersloh
Bild: Pixabay / Alexas_ Fotos

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