1. Mai 2020 / Allgemeines

Maiwochenende ohne Party und Alkohol

Sperrungen und Alkoholverbot

1. Mai

Sperrung der Dalkeauen und Verfügung mit Niederlassungs- und Alkoholverbot am Wochenende auf allen öffentlichen Park- und Grünanlagen

Der 1. Mai wird anders sein als gewohnt. Der DGB hat die traditionelle Maikundgebung ins Netz verlegt, und auch die Gaststätten bieten bekanntlich gemäß Corona-Verordnung keine Anlaufstelle. Das gilt in gleicher Weise für andere beliebte Mai-Ausflugsziele, besonders für die Dalkeauen. Der Treffpunkt, an dem sich in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen zum Feiern eng beieinander nieder- und nicht unerhebliche Abfallmengen hinterließen, wird am 1. Mai zwischen Gabelsberger Weg und Im Füchtei gesperrt, um nicht erst die Gefahr von Menschenansammlungen aufkommen zu lassen. Darüber informierte Christine Lang, Beigeordnete für Ordnung, jetzt den Ausschuss für Umwelt und Ordnung. Sie richtete aber auch einen Appell an die – meistens sehr jungen – Menschen, für die diese Art der Maifeier zur Tradition gehört: „Bitte halten Sie sich an die Vorgaben. Dies ist nicht die Zeit für solche Veranstaltungen.“
 
In Abstimmung mit der Polizei hat die Stadt Gütersloh zudem für das ganze lange Wochenende vom 1. bis einschließlich 3. Mai eine Allgemeinverfügung erlassen, die in Ergänzung der Corona-Schutzverordnung in diesen Zeitraum für alle öffentlichen Park- und Grünanlagen im Stadtgebiet inklusive Dreiecksplatz und der Grünfläche auf dem Konrad-Adenauer-Platz ein Niederlassungsverbot sowie ein Verbot zum Verzehr alkoholischer Getränke ausspricht.

„Wir möchten vor allem sicherstellen, dass die Party aus den Dalkeauen nicht auf andere Bereiche in der Stadt ausweicht,“ erklärt Thomas Habig, Leiter des Fachbereichs Ordnung, die Entscheidung. „Wir sind uns der Einschnitte bewusst, die dieses Verbot über das Wochenende mit sich bringt. Aber wir beobachten mit den Lockerungen auch eine Tendenz zu größerer Sorglosigkeit und wollen an diesem besonderen Wochenende auch unabsichtliche größere Menschenansammlungen in Verbindung mit Alkoholkonsum weitgehend vermeiden.“ Habig appelliert ebenfalls an die Einsicht der Maiausflügler: Radfahren, Spaziergänge, der Aufenthalt auf Bänken im notwendigen Abstand – all das sei natürlich möglich.

Lang und Habig betonen aber auch, dass die Einhaltung der Verordnung im Bereich der Dalkeauen, aber auch im gesamten Stadtgebiet von Polizei und Ordnungsamt kontrolliert werde. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder.

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