4. Januar 2019 / Allgemeines

Aktuelles aus der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh

Von A wie Abschalteinrichtung bis Z wie Zulassungsrekord

Gütersloh. Die Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh blickt auf ein arbeitsreiches Jahr 2018 zurück. Neben neuen gesetzlichen Anforderungen und kleineren organisatorischen Änderungen bewältigten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Schaltern erneut einen Zulassungsrekord. So waren zum Stand vom 31. Dezember 2018 im Kreis Gütersloh insgesamt 317.341 Fahrzeuge zugelassen – dies entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um mehr als 6.500 Fahrzeuge. Die mit Diesel betriebenen Pkw machen – sogar mit einem leichten Anstieg an Zulassungen – noch immer etwa ein Drittel der insgesamt 230.486 zugelassenen Pkw aus. Die Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 245 auf 384 Fahrzeuge erhöht.

Rund 64.200 Kunden suchten im vergangenen Jahr die Zulassungsstelle des Kreises auf. Mehr als 144.000 Anliegen wurden an den Schaltern bearbeitet, davon 15.431 Neuzulassungen und 49.640 Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen. Die Wartezeit für die Kunden lag im Jahresdurchschnitt bei 15 Minuten.

Eines der Themen, mit dem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle erstmals beschäftigen mussten, waren die Auswirkungen des ‚Diesel-Abgasskandals‘. Seit Anfang des vergangenen Jahres teilt das Kraftfahrt-Bundesamt den Zulassungsbehörden mit, welche Fahrzeuge trotz mehrmaliger Anschreiben bislang nicht an der Rückrufaktion der Fahrzeughersteller teilgenommen haben. Die Zulassungsbehörde kann deshalb dem Fahrzeughalter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen und bei Nichtbeachtung den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen untersagen. Bisher wurden dem Kreis Gütersloh rund 220 betroffene Fahrzeuge gemeldet. Die Fahrzeughalter erledigen in der Regel die erforderliche Software-Umstellung des Fahrzeuges. Etwa drei Prozent wenden sich an das Verwaltungsgericht. „Dieses ungeliebte Thema für Fahrzeughalter wird die Zulassungsstelle sicher auch noch im Jahr 2019 beschäftigen“, so Kathrin Birkenhake von der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh.

In 2018 wurde zudem ein neues Messverfahren namens WLTP für die CO2-Emissionen eingeführt. Seit dem 1. September dürfen nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge erstmals in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nach diesem neuen Messverfahren geprüft worden sind. Bei der Neuzulassung dieser Fahrzeuge sind durch die Zulassungsstelle bis zu 13 technische Daten zusätzlich manuell zu erfassen. Diese Werte dienen dann dem Hauptzollamt zur Berechnung der Kfz-Steuer.

Seit der Erweiterung des Online-Angebotes im vergangenen November können sich Kunden im Internet einen Termin für die An-, Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs reservieren. Natürlich kann die Zulassungsstelle aber auch wie bisher ohne Termin aufgesucht werden. Und auch die Möglichkeit, sein Fahrzeug online abzumelden und sich so den Besuch der Zulassungsstelle zu ersparen, wird mittlerweile zunehmend genutzt. Für 2019 ist eine weitere Ausweitung der onlinebasierten Zulassungsvorgänge geplant. Das Hauptgeschäft soll aber weiterhin über die Kundenschalter im Kreishaus abgewickelt werden. 

Mehr Informationen zu den Dienstleistungen der Zulassungsstelle und weitere Hinweise rund um die Zulassung eines Fahrzeugs gibt es auf der Homepage des Kreises Gütersloh: www.kreis-guetersloh.de.

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