15. Juni 2022 / Allgemeines

Autofahrer zeigt Blitzer den Stinkefinger - 5000 Euro Strafe

Es geht hier nicht um ein »Bagatelldelikt»: Wegen Beleidigung von Polizisten wurde in Bayern ein Mann verurteilt. Der Angeklagt zeigte allerdings Reue.

Blick durch das Innere eines Polizeiblitzers. Ein Stinkefinger Richtung Blitzerfahrzeug kommt einen Autofahrer teuer zu stehen.
von dpa

Das Amtsgericht Passau hat einen Autofahrer zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt, weil er geblitzt wurde - und dabei den Stinkefinger zeigte.

Die Polizisten, die sich im Blitzerfahrzeug befanden, hatten Strafantrag wegen Beleidigung gestellt, wie das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Passau sowie die Passauer Verkehrspolizeiinspektion am Mittwoch mitteilten.

Neun Monate lang hatte sich das Ermittlungsverfahren gegen den 53-Jährigen aus Passau demnach hingezogen. Ende Mai kam es sogar zur Gerichtsverhandlung - in der er den zuvor eingelegten Einspruch gegen einen Strafbefehl nach Gerichtsangaben aber zurückzog und ihn dann doch akzeptierte. Er wurde wegen Beleidigung in zwei Fällen zu 50 Tagessätzen á 100 Euro verurteilt.

Der Angeklagte hat sich entschuldigt

Zu seinen Gunsten sprach aus Sicht des Gerichts, dass der Verurteilte in der Vergangenheit noch nicht kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten war. In einem Brief an die beiden Polizisten hatte er den Angaben zufolge den Vorfall bedauert und sich entschuldigt.

Es handle sich aber «um keine Bagatelldelikte», hieß es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Und das Urteil hätte «noch drastischer» ausfallen können. Der Strafrahmen für Beleidigung sieht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. «Je nach Art und Weise des Vorfalls oder bei bereits vorbestraften Personen kann sogar eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für eine Beleidigung in Betracht kommen», teilten die Behörden mit.

Ein Einzelfall sei der Fall nicht. Erst am Pfingstmontag hätten Radfahrer, die an einem Blitzerfahrzeug in Passau vorbei fuhren, die Menschen in dem Wagen «aufs Übelste» beschimpft.


Bildnachweis: © Angelika Warmuth/dpa
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