5. Mai 2021 / Aktueller Hinweis

Stadt Gütersloh setzt Erhebung von Elternbeiträgen zunächst aus

Bedarfsorientierte Notbetreuung durch „Bundesnotbremse“

von VS

Die Stadt Gütersloh verzichtet zunächst auf die Erhebung der Elternbeiträge. Allerdings muss noch geklärt werden, ob und wie viel das Land NRW von den nicht erhobenen Beiträgen übernimmt.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

Die Stadt Gütersloh wird zunächst die Erhebung von Elternbeiträgen aussetzen, bis geklärt ist, inwieweit sich das Land NRW an nicht erhobenen Elternbeiträgen beteiligt.
Bereits Mitte Februar 2021 haben die kommunalen Spitzenverbände eine Erstattung der Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote und Betreuungsangebote in der Offenen Ganztagsschule vom Land gefordert. Hintergrund waren nach wie vor bestehende hohe Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und hieraus resultierende deutliche Einschränkungen der Betreuungsangebote.
 
Seinerzeit gab es in Nordrhein-Westfalen bei der Kinderbetreuung einen eingeschränkten
Pandemiebetrieb, es wurde landesweit an die Eltern appelliert, die Kinder nur wenn unbedingt notwendig in die Betreuung zu bringen. Auch in den Folgemonaten bis heute blieben deutliche Einschränkungen im Bereich der Betreuungsangebote erhalten. Mit dem eingeschränkten Regelbetrieb stand den Kindern, Eltern und Familien landesweit nur ein um zehn Betreuungsstunden reduziertes wöchentliches Angebot zur Verfügung.
 
Mit dem Inkrafttreten der sog. „Bundesnotbremse“ musste auch Gütersloh aufgrund der hohen Infektionszahlen in die sogenannte bedarfsorientierte Notbetreuung wechseln; Kinder sollen nur dann in der Kita betreut werden, wenn es nicht anders geht.
Wie lange sich diese Ausnahmesituation hinzieht, ist nicht absehbar.
 
Während das Land die Betreuungssituation entsprechende der pandemischen Lage jeweils neu bewertet und Regelungen zum Umfang der Betreuung trifft, vermisst die Stadt Gütersloh die – eigentlich konsequenterweise direkt mitzudenkenden – klaren Regelungen zu den Elternbeiträgen.
 
»Es braucht – wie in der Vergangenheit – eine faire Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen. Hierzu gibt es nach wie vor keine klaren Regelungen«, so Henning Matthes, als Beigeordneter für den Bereich zuständig. »Bisher hat die Stadt Gütersloh in 2021 nur für den Monat März Elternbeiträge erhoben, nachdem landesseitig eine Rückkehr in den (pademiebedingt teilweise eingeschränkten) Regelbetrieb angekündigt worden war. Inwieweit für die Folgemonate Elternbeiträge erhoben werden, wird nun von den Verhandlungen zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden abhängen.«
 
Die Summe der Elternbeiträge, die im Regelbetrieb für die Betreuung geleistet werden, beläuft sich auf ca. 400.000 Euro monatlich.

Symbolbild: ©pexels.com

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