27. Dezember 2017 / Allgemeines

Flugplatz Gütersloh

Freiraum wird Nationales Naturerbe

Flugplatz Gütersloh

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin hat mitgeteilt, dass die Freiraumflächen des Flugplatzes als Nationales Naturerbe dauerhaft für den Naturschutz gesichert werden.
Dies betrifft die zentralen Offenlandflächen beiderseits der Start- und Landebahn und den südlich angrenzenden Randbereich. Es handele sich um gut zwei Drittel des Flugplatzgeländes (ca. 230 ha), teilte jetzt (19.12.2017) Stadtbaurätin Nina Herrling im Planungsausschuss mit.

Die Zuordnung der Flächen erfolgt laut BImA auf der Grundlage eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Flächen werden dauerhaft im Bundesbesitz verbleiben und von der BImA-Sparte Bundesforst verwaltet. Bereits 2015 hat auf Initiative der Stadt Gütersloh ein Austausch mit dem Bund zum Thema stattgefunden. Das damalige Ergebnis war, dass für Freiflächen des Flugplatzgeländes eine Zuordnung zum Nationalen Naturerbe nicht erfolgen kann. Die nun doch vollzogene Zuordnung und die Abgrenzung der Flächen erfolgten ohne eine Einbeziehung der Stadt Gütersloh.

Welche Auswirkungen die Zuordnung zum Nationalen Naturerbe für die Nutzungsideen, die in den zurückliegenden Jahren in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Behörden entwickelt wurden und im Integrierten Handlungskonzept Konversion Flugplatz „Princess Royal Barracks“ aufgenommen wurden, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Grundsätzlich gilt, dass jede Nutzung, die dem Naturschutz entgegen steht, in Naturerbeflächen ausgeschlossen ist.

 

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