8. Februar 2017 / Allgemeines

Veränderungen bei der Hundesteuer geplant

Steuer für Hunde, bei denen Gefährlichkeit vermutet wird, soll angepasst werden

Veränderungen bei der Hundesteuer geplant

Die Stadt Gütersloh will die Steuer für Hunde, bei denen die Gefährlichkeit aufgrund der Rasse vom Gesetzgeber vermutet wird, anpassen. 

Dazu hat die Verwaltung jetzt eine neue Satzung erarbeitet, nach der Hunde dieser Rassen, die aus einem Tierheim übernommen werden, im ersten Jahr vollständig steuerbefreit sind. Ab dem zweiten Jahr gilt dann der entsprechende Steuersatz, der seit dem Jahr 2009 für das Halten bestimmter Rassen in der Stadt Gütersloh bei 540 Euro liegt. Erbringen Besitzer den Nachweis über das Ablegen einer Verhaltensprüfung, wird der spätere Satz auf 280 Euro ermäßigt 

„Die Steuerbefreiung soll als Anreiz sowie Chance dienen, dass auch diese Tiere besser vermittelt werden können“, heißt es in der Beschlussvorlage, die in die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Ordnung (Montag, 13. Februar, 17 Uhr im Ratssaal) eingebracht wird. Wegen der Vielzahl zu erfüllender Auflagen und der erhöhten Hundesteuer seien diese Hunde besonders schwer aus dem Tierheim vermittelbar. Eine Vielzahl dieser Hunde lebe dort häufig lange Jahre ohne Hoffnung auf Vermittlung.

Die Satzung sieht zudem vor, dass für Hunde, die zwar nicht zu den gefährlichen Rassen laut Liste gehören, ihre Gefährlichkeit jedoch individuell festgestellt wurde, keine erhöhte Steuer mehr erhoben wird. Bislang zahlen Halter dieser Hunde ebenfalls 540 Euro. In Gütersloh sind derzeit sechs Hunde individuell gefährlich eingestuft. Hier ist der Hintergrund laut Beschlussvorlage, dass die Tendenz besteht, solche Hunde nach Feststellung der Gefährlichkeit im Tierheim abzugeben. Dies führe gegebenenfalls zu weiteren Kosten, die vom bisherigen Halter vielfach nicht eingefordert werden könnten.

Außerdem sollen ausgebildete Rettungshunde künftig ganz von der Steuer befreit werden.

In Gütersloh beträgt die Steuer für einen Hund 70 Euro, für zwei Hunde 90 Euro je Hund und für drei oder mehr Hunde 110 Euro je Hund jährlich. Die endgültige Entscheidung über eine Satzungsänderung trifft der Rat.

 

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