9. August 2023 / Allgemeines

Justiz zweifelt an Foltervorwurf - Deutscher ist frei

Der Notruf einer Deutschen sorgt für Aufregung. Jahrelang soll ihr Mann sie gefangen gehalten und gefoltert haben. Doch für die Ermittler zeichnet sich ein ganz anderes Bild.

Im französischen Forbach ist ein 55 Jahre alter Deutschen aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.
von dpa

Im aufsehenerregenden Fall eines deutschen Paares in Ostfrankreich hält die Justiz die Vorwürfe der Freiheitsberaubung, Folter und Vergewaltigung für fragwürdig. Es gebe keine Erkenntnisse, die die schweren Beschuldigungen der Frau gegen ihren Mann untermauerten, sagte der Staatsanwalt von Saargemünd, Olivier Glady.

Der 55 Jahre alte festgenommene Deutsche ist aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Für eine strafrechtliche Verfolgung des Mannes gebe es keine Anhaltspunkte.

Staatsanwalt: Keine Spuren von Folter

Zunächst waren Ermittlungen wegen möglicher Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Folter aufgenommen worden. Glady wertete den Vorwurf der Freiheitsberaubung nun als «inexistente Wirklichkeit». Für Vergewaltigungen gebe es keine Spuren, auch der Vorwurf der Folter konnte durch keine gewonnenen Erkenntnisse erhärtet werden.

Am Montagmorgen hatten französische Polizisten den Mann in Forbach, nahe dem Saarland, festgenommen. Seine 53 Jahre alte Frau, ebenfalls Deutsche, hatte Glady zufolge zuvor die deutschen Sicherheitskräfte angerufen. Sie gab an, seit 2011 von ihrem Mann gefangen gehalten und misshandelt zu werden. Warum die Frau ausgerechnet im hessischen Wiesbaden und nicht im angrenzenden Saarland anrief? Sie habe die Telefonnummer der Polizei in einer Fernsehsendung gesehen und im Kopf behalten, sagte Glady.

Statt eines strafrechtlichen Schreckens scheine der Fall viel mehr soziale Verzweiflung zu offenbaren, resümierte der Staatsanwalt. In der langen Befragung habe die Frau ihre Anschuldigungen wiederholt. Ihr Mann hingegen sprach von einer Krankheit, unter der seine Gattin seit Längerem leide. Diese bestritt, krank zu sein. «Aber zum jetzigen Zeitpunkt und besonders unter Berücksichtigung der rechtsmedizinischen Erkenntnisse ist ihre eigene Einschätzung der Situation vielleicht nicht die zutreffendste.»


Bildnachweis: © Thomas Frey/dpa
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