Gütersloh. Rund zwei Jahre hat das Verfahren inklusive Prüfung gedauert. Jetzt hat die Firma Storck KG in Halle/Westf. den Bescheid für ihren Antrag zur Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis von Anfang 2021 erhalten. Damit genehmigt die untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh eine hö-here Wasserentnahme aus den bestehenden Brunnen sowie die Neuerrichtung eines Brunnens. Die Deckelung für die bestehenden Brunnen, die 2015 von der Bezirksregierung Detmold beschlossen wurde, wird aufgehoben. Verbunden ist dies mit einem umfangreichen Monitoring, bei dem unter anderem Messstellen errichtet und dauerhaft überwacht werden. Neu eingeführte Absenkgrenzen verhindern ein Leersaugen des Grundwasserleiters.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)







