10. Juli 2018 / Allgemeines

Erste Energieausweise für Altbauten werden ungültig!

Pressemitteilung der Koordinationsstelle für Energie und Klima

Erste Energieausweise für Altbauten werden ungültig!

Im Juli 2018 werden erste Energieausweise für Altbauten ungültig. Bei Neubauten und modernisierten Gebäuden war dies bereits seit Oktober 2017 der Fall.

Gut zu wissen - „Ein neuer Energieausweis ist erst dann nötig, wenn ein Nutzerwechsel im gesamten Haus oder in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses ansteht.“ kommentiert Ursula Thering, Klimaschutzbeauftragte vom Kreis Gütersloh. Wer sein Haus selbst bewohnt, benötigt sogar gar keinen Ausweis. Neuen Miet- und Kaufinteressenten muss das aktuelle Energielabel bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Grundsätzlich ist es so, dass der Energieausweis nur für ganze Häuser und nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt wird.

Bei der Ausstattung mit einem neuen Ausweis sollte allerdings ein gesondertes Augenmerk auf der Qualität der Fachleute liegen. Der Kreis empfiehlt Hausbesitzern, sich an qualifizierte Fachleute aus der Region zu wenden und einen Bedarfsausweis in Auftrag zu geben. „Dieser ist aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis, da er eine Analyse des baulichen Zustandes und der Heiztechnik wiedergibt“, erklärt Thering. Von Billigvarianten aus dem Internet ist aufgrund fehlender Hausbesichtigungen sowieso abzuraten.

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